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Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Nach Abschluss der Studie wertet das ZKS Köln/Klinikum Darmstadt die erhobenen Daten aus und legt dem G-BA einen Abschlussbericht zu den Studienergebnissen vor. Mit ihrer am 25.05.2016 vor dem Sozialgericht B. erhobenen Klage begehrt die Klägerin unter Vorlage der Rechnungen die Erstattung der Kosten für die zwischenzeitlich in der Klinik der L. Diakonie am 16.09.2016 stationär durchgeführten Liposuktion. Zwischen den Beteiligten ist die Übernahme der Kosten einer Liposuktion der Beine streitig. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Doch die junge Frau wollte die Ablehnung nicht hinnehmen und klagte vor Gericht. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze sowie der vom Gericht beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten Bezug
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