Hier gilt das virtuelle Hausrecht! (vgl. OLG Köln 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00) In Ausübung dieses Rechtes wird allen Behörden, insbesondere Ämtern, juristischen Personen öffentlichen Rechts, in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts, der Zutritt zu meinen Netzseiten ausdrücklich UNTERSAGT! ! ! ohne Rücksicht auf den Grund des Besuchs
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