Germany
https://www.bundesstaat-deutschland.com/
"Zu keinem Zeitpunkt hat ein Deutscher die Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" besessen."
RuSTAG vom 22. Juli 1913, § 1= Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3bis32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§33bis35) besitzt.
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