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K_eine_Ahnung

Germany

https://www.bundesstaat-deutschland.com/

"Zu keinem Zeitpunkt hat ein Deutscher die Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" besessen."

RuSTAG vom 22. Juli 1913, § 1= Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3bis32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§33bis35) besitzt.

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