§§ Hier gilt das virtuelle Hausrecht §§
(vgl. OLG Köln 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00)
In Ausübung dieses Rechtes wird allen Behörden,
insbesondere Ämtern,
juristischen Personen öffentlichen Rechts,
in dieser Weise beliehenen Personen und Anstalten öffentlichen Rechts,
der Zutritt zu der Seite ausdrücklich untersagt !!!
Ohne Rücksicht auf den Grund des Besuchs !!!
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