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Berlin, Germany

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Der Anwalt ist außerdem der Rave-Minister, Leiter, Mitglied und Vorsitzender im Vorstand sowie gewählter Vorsitzender im Ausschuss des BMfR (Bundesministeriums für Raver) und ihn ist somit erlaubt nach § 22 Abschnitt 3 und § 83 Abschnitt 1-4
Flächen egal wo zur Tanzfläche zu erklären außerdem ist er berechtigt sofort jede Party, Feier, Versammlung oder Ansammlungen in eine Technoparty umzuwandeln. Dies erfordert keine spezielle Meldung in jeglicher Form außer seiner eigenen Aussage. Somit gelten auf dieser nun neuen Technoparty die allgemeinen gültigen Raver Gesetze. Außerdem gelten alle zusätzlichen Vorzüge und Sonderrechte die durch das BMfR und dessen gesetzlichen Minister (Der Anwalt) für diese nun laufende Technoparty bestimmt und erklärt werden.