Vanja ist weder Mann noch Frau und fühlte sich diskriminiert, weil es bisher nicht möglich war, im Geburtenregister neben männlich und weiblich eine dritte Option "inter/divers" eintragen zu lassen. Vanja klagte vorm Bundesverfassungsgericht und bekam recht: eine Entscheidung, die Rechtsgeschichte schreiben wird. Der Karlsruher Beschluss brachte bei etlichen Bürgern offenbar das Weltbild ins Wanken. Die Aufregung, etwa in den sozialen Medien, war jedenfalls groß. Ist sie berechtigt? Wird sich künftig tatsächlich so viel ändern? Welche Folgen hat der höchstrichterliche Beschluss? Wie gehen andere Länder mit dem Thema um? Antworten dazu im nächsten Radioreport Recht.
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